Mindestsicherung – Meldung Änderung Lebensumstände
Jede Änderung der Lebenssituation muss sofort der zuständigen Stelle (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) gemeldet werden.
Dazu zählen folgende Änderungen:
- Familienverhältnisse
- Einkommens- & Vermögensverhältnisse, Rückzahlungen vom Lohn und der Einkommenssteuer
- Änderung der Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Asylstatus, subsidiärer Schutz
- Schul- & Erwerbsausbildung, Beschäftigungsverhältnis, Schulungen im Auftrag des AMS, Integrationsmaßnahmen
- Wohnverhältnisse
- Krankenhaus- oder Kuranstalten-Aufenthalte (länger als 2 Wochen)