Forstliche Förderung – Förderungsantrag, Kontrolle
Die forstliche Förderung ist die Aufgabe des Bundes. Wesentliche Ziele sind:
- Die Multifunktionalität der Wälder wird erhalten und nachhaltig entwickelt.
- Die Forstwirtschaft wird in die nachhaltige Entwicklung und in die Erhaltung des ländlichen Raumes integriert.
- Die Wälder werden erhalten, entwickelt und nachhaltig bewirtschaftet.
Es gibt Maßnahmen,
- die als Schutz vor gewissen Naturgefahren dienen,
- damit die Schutzwälder/Wälder mit erhöhter Wohlfahrtswirkung erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden,
- damit die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Werte und die ökologische Stabilität der Wälder erhalten oder verbessert werden,
- damit Beteiligte in der Forstwirtschaft weitergebildet und beraten werden,
- damit die forstliche Infrastruktur und die gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung erweitert oder verbessert werden.
Es gibt für jede Vorhabensart einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft.
Den allgemeinen Förderungsantrag finden Sie unter folgendem Link.