Baumfällen – Antrag
Wenn Bäume gefällt werden, muss dies zuerst durch die Behörde bewilligt werden. Für jeden Baum muss ein neuer Baum gepflanzt werden.
Der Antrag muss folgendes beinhalten:
- Die Rodungsfläche
- Den Rodungszweck
- Berechtigte; im Fall der Belastung der Fläche mit Einforstungsrechten oder Gemeindegutnutzungsrechten
- Eigentümer von den Grundstücken, die angrenzen
Zuständige Behörde
Bezirkshauptmannschaft
Den Antrag finden Sie bei den unter angeführten Links.