Betriebsanlage, Emission von Treibhausgasen – Antrag
Für die Erteilung von Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen müssen im Antrag folgende Informationen stehen:
- Anlagenbezeichnung und Bezeichnung der durchgeführten Tätigkeiten und angewandten Technologien
- Rohmaterialien und Hilfsstoffe, die gemeinsam mit Emissionen (von Anhang 1 bis 3) oder Treibhausgasen (von der Verordnung gemäß § 2 Abs. 4) verwendet werden
- Quellen der Emissionen von den aufgeführten Treibhausgasen von Anhang 1 bis 3
- Maßnahmen, die zur Überwachung und Berichterstattung dienen und deren Begründung
Anträge müssen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerichtet werden.