Betriebsanlage, Reduktionsplan – Antrag
Bei Betriebsanlagen, bei denen der Lösungsmittelverbrauch über der festgesetzen Mengenschwelle liegt, kann der Inhaber/die Inhaberin einen Reduktionsplan, welcher an die Emissionsbegrenzungen nach Anlage 2 gestellt wird, beantragen. Die Emissionsbegrenzungen finde Sie in den unten angeführten Links unter Anlage 2.
Weitere Informationen zum Antrag finden Sie unter dem zweiten Link.