Kindergartengebühren - Kosten und Gebühren in EUR

Kindergartenbeitrag

Seitens der Kärntner Landesregierung - Abteilung 6, wird die Bildung und Betreuung Ihres Kindes gefördert, wodurch für Sie Betreuungskosten entfallen. Verrechnet werden lediglich die Verpflegung sowie ein Kreativbeitrag.
Verpflegungsbeitrag Jause15,--
Verpflegungsbeitrag Mittagessen65,--
Kreativbeitrag8,--

Dies ergibt einen Gesamtbetrag von € 88,– welcher ab dem Kindergartenjahr 2023/24 von den Eltern zu bezahlen ist.

Bei der Verpflegung wird der Fehlbetrag zum kostendeckenden Betrag in Höhe von € 42,97 von der Gemeinde als Familienförderung übernommen.

 

Der Beitrag ist mittels Erlagschein jeden Monat im Vorhinein bis spätestens zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Vorschreibung der Kindergartenbeiträge erfolgt mittels Erlagschein durch die Gemeinde. Im Falle des Austrittes oder der Entlassung ist der Beitrag bis zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten.

Abwesenheit des Kindes berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragsleistung. Bei Abwesenheit des Kindes aus Krankheitsgründen ab einer Dauer von 14 Tagen wird nur der 50%-ige Beitrag verrechnet. Eine Bestätigung des Arztes ist vorzulegen. Für die Dauer eines Urlaubsaufenthaltes wird keine Ermäßigung gewährt.

Um Beitragsermäßigung oder -befreiung kann schriftlich unter Angabe der Gründe angesucht werden. Grundlage bildet das nachgewiesene monatliche Familieneinkommen inklusive Familienbeihilfe. Diesbezügliche Unterlagen sind vorzulegen. Über Beitragsermäßigungen oder -befreiung entscheidet der Gemeindevorstand.

 

Zuständigkeit und Kontakt

Nicole Sophie Lach

Bürgerservice, Kassa, Steuern und Abgaben, Zivilschutz-Gemeindeleiter/in

Bürozeiten:

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FR von 7.30 bis 12:30 Uhr