Was kostet wie viel?
Alle Gebühren auf einen Blick
Abfallentsorgungsgebühren - Kosten und Gebühren in EUR
Bitte die Restmüll-, Bio- bzw. Altpapiertonne immer bereits am Vortag an die öffentliche Straße stellen!
Restmüllpro Abfuhr | |
80L Müllbehälter | 6,80 |
120L Müllbehälter | 10,10 |
240L Müllbehälter | 19,60 |
1100L Müllbehälter | 91,20 |
Restmüllsackwird von der Gemeinde ausgegeben | |
60L Sack | 5,10 |
Biomüllpro Abfuhr | |
80L Müllbehälter | 6,10 |
120L Müllbehälter | 9,20 |
240L Müllbehälter | 18,20 |
Gelber Sackist während der Amtsstunden im Gemeindeamt gratis erhältlich | |
1 Rolle Gelber Sack | Gratis |
Abgabenschuldner
- Schuldner der Abfallgebühren sind die Eigentümer der Grundstücke für welche Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen bereitgestellt werden. Steht ein Bauwerk auf fremden Grund und Boden, so ist der Eigentümer des Bauwerkes, im Falle eines Baurechtes de Inhaber des Baurechtes, Schuldner der Abfallgebühren. Miteigentümer schulden die Abfallgebühr zur ungeteilten Hand.
- Die Gebührenschuld geht im Falle eines Eigentumsüberganges eines Grundstückes auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer eines Grundstückes haftet mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand für die Abfallgebühren, die für die Zeit von einem Jahr vor dem Wechsel im Eigentum zu entrichten waren.
Fälligkeit
- Die Abfallgebühr im Abholbereich ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.11. festzusetzen.
- Die Abfallgebühr für den Müllsack ist mit Abholung bei der entsprechenden Ausgabestelle der Gemeinde Globasnitz fällig.
Abwasserbeseitigung - Kosten und Gebühren in EUR
Kanalanschlussbeitrag | 2.543,55 |
Kanalbereitstellungsgebühr | 165 |
Kanalbenützungsgebühr | 2,76 |
Farant - Standplatzentgelt - Kosten und Gebühren in EUR
Bauern- und Marktstände "OHNE" AusschankPro m² | |
bis 10 m² | 6,00 |
ab 10 m² | 3,00 |
Bauern- und Marktstände "MIT" AusschankPro m² | |
bis 10 m² | 10,00 |
ab 10 m² | 3,00 |
KorbwarenausstellerPro m² | |
bis 10 m² | 3,00 |
ab 10 m² | 1,50 |
Luftballon-, Zuckerwatte- und Eisstände | |
Pro Stand | 30,00 |
Kinderfahrgeschäfte | |
Pro Geschäft | 120,00 |
Schießbuden | |
Pro Schießbude | 50,00 |
Zelte/Gaststätten/Pavillons/VereinePro m² | |
bis 100 m² | 2,00 |
ab 100 m² | 1,20 |
Zuschlag für Essen/Imbisse (einmalig) | 40,00 |
Zuschlag für Getränke/Pavillons (einmalig) | 80,00 |
Müll, WC, Strom und Wasserfür Marktstände mit Ausschank pro m² | |
bis 50 m² | 0,70 |
für jeden weitern m² | 0,25 |
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Entgelten enthalten.
Ganztagsschule - Kosten und Gebühren in EUR
ElternbeitragEltern haben einen monatlichen Kostenbeitrag für den Zeitraum von September bis Juni in gleichbleibender Höhe zu bezahlen.
Der Monatliche Kostenbeitrag beträgt | |
Betreuung von 1 Tag pro Woche | 17,40 |
Betreuung von 2 Tage pro Woche | 34,80 |
Betreuung von 3 Tage pro Woche | 52,10 |
Betreuung von 4 Tage pro Woche | 69,60 |
Betreuung von 5 Tage pro Woche | 87 |
EssensbeitragFür die Verpflegung wird ein monatlicher Beitrag eingehoben | |
Essensbeitrag 1 Tag pro Woche | 16 |
Essensbeitrag 2 Tage pro Woche | 32 |
Essensbeitrag 3 Tage pro Woche | 48 |
Essensbeitrag 4 Tage pro Woche | 64 |
Essensbeitrag 5 Tage pro Woche | 80 |
Die Kostenbeiträge sind im Voraus mittels Zahlschein oder Bankeinzug zu entrichten.
Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen monat nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung zur Hälfte ermäßigt, bei einer Erkrankung von mehr als 3 Wochen pro Monat wird der Elternbeitrag zur Gänze erlassen.
Hundeabgabe - Kosten und Gebühren in EUR
Hundeabgabe | |
Hundeabgabe | 20 |
Kindergartengebühren - Kosten und Gebühren in EUR
KindergartenbeitragSeitens der Kärntner Landesregierung - Abteilung 6, wird die Bildung und Betreuung Ihres Kindes gefördert, wodurch für Sie Betreuungskosten entfallen. Verrechnet werden lediglich die Verpflegung sowie ein Kreativbeitrag. | |
Verpflegungsbeitrag Jause | 15,-- |
Verpflegungsbeitrag Mittagessen | 65,-- |
Kreativbeitrag | 8,-- |
Dies ergibt einen Gesamtbetrag von € 88,– welcher ab dem Kindergartenjahr 2023/24 von den Eltern zu bezahlen ist.
Bei der Verpflegung wird der Fehlbetrag zum kostendeckenden Betrag in Höhe von € 42,97 von der Gemeinde als Familienförderung übernommen.
Der Beitrag ist mittels Erlagschein jeden Monat im Vorhinein bis spätestens zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Vorschreibung der Kindergartenbeiträge erfolgt mittels Erlagschein durch die Gemeinde. Im Falle des Austrittes oder der Entlassung ist der Beitrag bis zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten.
Abwesenheit des Kindes berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragsleistung. Bei Abwesenheit des Kindes aus Krankheitsgründen ab einer Dauer von 14 Tagen wird nur der 50%-ige Beitrag verrechnet. Eine Bestätigung des Arztes ist vorzulegen. Für die Dauer eines Urlaubsaufenthaltes wird keine Ermäßigung gewährt.
Um Beitragsermäßigung oder -befreiung kann schriftlich unter Angabe der Gründe angesucht werden. Grundlage bildet das nachgewiesene monatliche Familieneinkommen inklusive Familienbeihilfe. Diesbezügliche Unterlagen sind vorzulegen. Über Beitragsermäßigungen oder -befreiung entscheidet der Gemeindevorstand.
Reisepass - Kosten und Gebühren in EUR
Erwachseneund Kinder ab dem 12. Geburtstag | |
Normale Zustellung | 75,90 Euro |
Expresszustellung | 100,00 Euro |
Ein-Tages-Expresspass | 220,00 Euro |
Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag | |
Normale Zustellung bei Erstausstellung | gebührenfrei |
Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung | 30,00 Euro |
Expresszustellung | 45,00 Euro |
Ein-Tages-Expresspass | 165,00 Euro |
Kinder nach dem 2. Geburtstag | |
Normale Zustellung | 30,00 Euro |
Expresszustellung | 45,00 Euro |
Ein-Tages-Expresspass | 165,00 Euro |