Antragstellung ab 02. Oktober 2023
Einkommensgrenzen für die HKU € 180,00
Alleinstehende: € 1.160,00
Haushaltsgemeinschaften (2 Personen): 1.680,00
Zuschlag für jede weitere Person: € 310,00
Einkommensgrenzen für die HKU € 110,00
Alleinstehende: € 1.360,00
Haushaltsgemeinschaften (2 Personen): 1.880,00
Zuschlag für jede weitere Person: € 310,00
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschießen: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen; Nachweis der Bankverbindung aus dem der Kontoinhaber ersichtlich ist
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt. Anträge können bis 29. März 2024 gestellt werden