Wohnbauförderung – vorzeitige Tilgung
Je nach Bundesland kann bei vorzeitiger Tilgung des Förderdarlehens ein Nachlass für die Rückzahlung der Restschuld gewährt werden. Für eine vorzeitige Tilgung der Wohnbauförderung ist ein Ansuchen an die Landesregierung zu stellen.