Feuerwehrmitglieder – Dienstreiseanträge
Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und des Brandschutzdienstes können einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde einbringen und bekommen dann den allfälligen Verdienstentgang, für die Zeit in der ein Einsatz erfolgte, zurückerstattet.
Dies gilt auch für die Angehörigen einer Betriebsfeuerwehr, wenn sie außerhalb ihres Betriebes eingesetzt werden müssen.
Die Gemeinde hat für die Reisekosten von Mitgliedern der Feuerwehren aufzukommen, wenn diese an Lehrgängen oder Kursen der Landesfeuerwehrschule teilnehmen. Pro Tag ist ein Auslagenersatz zu leisten, welcher der Tagesgebühr eines Landesbeamten nach den dienstrechtlichen Vorschriften für eine Dienstreise in der Dauer von mehr als 12 Stunden entspricht.
Die gesamten Kosten für die Errichtung, Erhaltung und den Betrieb der Landesfeuerwehrschule trägt der Kärntner Landesfeuerwehrverband.