Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn er gefundenLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster wird.

Die Fundbehörde ist das Gemeindeamt

InformationenLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster

Zuständigkeit und Kontakt

Nicole Sophie Lach

Bürgerservice, Kassa, Steuern und Abgaben, Zivilschutz-Gemeindeleiter/in

Bürozeiten:

DI – DO von 7.30 – 15:00 Uhr
FR von 7.30 bis 12:30 Uhr