Das Bundesministerium für Inneres bietet durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu einem bestehenden Verein durchzuführen – sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht.
Jeder, der Auskunft über einen eindeutig bestimmbaren Verein haben möchte, kann einen so genannten Vereinsregisterauszug anfordern.
Die Suche des Vereins erfolgt über die Eingabe
● der im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebenen ZVR-Zahl oder
● von Bestandteilen des Vereinsnamens, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz.
So genannte Sammel- oder Verknüpfungsabfragen (zB Suche nach Auflistung von mehreren Vereinen nach bestimmten Kriterien) sind gemäß § 17 Abs 9 VerG unzulässig.