Pflege, Hilfe außerhalb stationärer Einrichtungen
Zu den Mobilen Diensten zählen u.a.:
- Essenszustelldienst
- Fahrtendienst
- Mobile therapeutische Dienste
- Reparaturdienst
- Reinigungsdienst
Für pflegebedürftige Menschen sind grundsätzlich die Bundesländer zur Erbringung der sozialen Dienste verpflichtet. Sie haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß vorhanden sind.
Entsprechende Trägerorganisationen sozialer Dienste sind z.B.:
- Volkshilfe
- Caritas
- Diakonie
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Hilfswerk
- Lebenshilfe