Strahlenschutztechnische Einrichtungen
Der Strahlenschutz liegt im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Zuständigkeit umfasst folgende Angelegenheiten:
- Strahlenhygiene,
- medizinischer Strahlenschutz und medizinische Radiologie,
- medizinische Beurteilung der Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen,
- Radiopharmaka,
- routinemäßige Lebensmittelüberwachung auf Radioaktivität in Österreich.