Finanzielle Beihilfe für Pflichtschüler
Die Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September. Hier finden Sie Infos über die finanzielle Unterstützung von Familien mit Schulkindern.
Förderungen für Schüler an Pflichtschulen
Schüler, die Ihren Wohnsitz in Globasnitz haben, können nach Vorlage einer Schulbestätigung einen einmaligen Beitrag in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr für die Teilnahme an mehrtägigen, zumindest 3 Tage dauernden, Schulveranstaltungen erhalten. Der Beitrag wird bis zur Vollendung des 9. Pflichtschuljahres gewährt.
Diese Förderung ist einkommensunabhängig!
Zuständigkeit und Kontakt
Nicole Sophie Lach
Bürozeiten:
MO – DO von 7.30 – 15:00 Uhr
FR von 7.30 bis 12:30 Uhr