Land- und Forstwirtschaftsförderung
Unter Land- und Forstwirtschaft fallen
(1) die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse mit Hilfe von Naturkräften, der Wein- und Obstanbau, der Gartenbau und die Baumschulen, sowie
(2) das Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung und/oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse ebenso wie die Jagd und die Fischerei.
Die Förderanträge können entsprechend der Verordnung der Landesregierung mit den Richtlinien über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft gestellt werden.
Weitere Informationen bieten die folgenden Links.