Elementarschäden im Wald – Erfassung
Nach einem Katastrophenereignis muss das geschädigte Holz aufgearbeitet werden. Das kostet den Waldbesitzer nicht nur Zeit und Geräteverschleiß, sondern auch viel Geld. Eine Förderung kann für erhöhte Erntekosten, die durch ein Elementarereignis entstanden, bewilligt werden.
Elementarereignisse sind:
- Schneedruck
- Orkan
- Bergsturz
- Hochwasser
- Erdrutsch
- Vermurung
- Lawinen
- Erdbeben
Anträge befinden sich in den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten und Gemeinden. Diese müssen spätestens eine Woche bevor die Schadholzaufarbeitung beginnt, aber innerhalb von 120 Tagen nach Schadenseintritt bzw. Kenntniserhalt, beim Gemeindeamt eingereicht werden. Zusätzlich zum Antrag sind ein Übersichtslageplan, ein Katasterplan auf dem die Schadflächen hinsichtlich Lage und Größe skizziert sind und ein Grundstücksverzeichnis beizufügen.
Mehr Informationen und relevante Formulare finden Sie in den unten angeführten Links.