Reisepass

Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie bei Grenzübertritt ein gültiges Reisedokument (Reisepass, in manchen Ländern wird auch der Personalausweis als Reisedokument akzeptiert). Es wird empfohlen, das Reisedokument frühzeitig auf seine Gültigkeit zu überprüfen. Sollte die Neuausstellung eines Reisepasses erforderlich sein, sind einige Unterlagen für die Antragstellung bereitzuhalten. Für die Ausstellung des Reisepasses fällt eine Pauschalgebühr an. Der Antrag ist bei der Passbehörde einzubringen. Für die Ausstellung des Reisepasses fällt eine Pauschalgebühr an. Die Zustellung erfolgt innerhalb von ungefähr fünf Werktagen. Es gibt die Möglichkeit, zu höheren Kosten einen Expresspass oder den Ein-Tages-Expresspass zu bestellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig und leserlich ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis), bei minderjährigen Kindern auch beider Elternteile bzw. Identitätserklärung des Erziehungsberechtigten, wenn das Kind noch keinen eigenen Reisepass/ Personalausweis besitzt
  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunde des österreichischen Elternteils
  • Vaterschaftsanerkennung und Vereinbarung über gemeinsame Obsorge (bei unehelichen Kindern)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Wohnsitzbestätigung
  • Gegebenenfalls: Scheidungsurteile, Bescheid über Verleihung/ Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft, Bescheid über Namensänderung, Nachweis des akademischen Grades
  • Alter Reisepass oder polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • Aktuelles Passfoto gemäß EU-Passbildkriterien

Reisepass für Kinder

Jedes Kind benötigt für Reisen ins Ausland einen eigenen Pass. Eintragungen des Kindes/ der Kinder im Reisepass der Eltern sind seit 15. Juni 2012 nicht mehr gültig.

Der österreichische Reisepass für Kinder besitzt folgende Gültigkeitsdauer:

  • bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
  • ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre

Bei unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) hat die Antragstellung durch die gesetzliche Vertreterin/ den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen. Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren) können den Antrag selbst stellen, müssen jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters vorweisen können. Empfohlen wir Variante 1 (Antragstellung durch die gesetzliche Vertreterin/ den gesetzlichen Vertreter).

Achtung: Abweichende Nachnamen

Beachten Sie bitte, dass durch den Wegfall der Eintragung von Kindern im Reisepass der Erziehungsberechtigten, bei Abweichung des Nachnamens (Elternteil hat einen anderen Nachnamen als das Kind) Probleme bei der Einreise auftreten können. Es ist zu empfehlen, einen Nachweis durch eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gemeinsame Sorgerechtserklärung, eine Vollmacht des nicht mitreisenden Elternteils mit sich zu führen.

Verlust des Reisepasses

Bei Verlust des Reisepasses in Österreich ist keine Anzeige nötig. Es genügt, bei erneuter Beantragung diesen Verlust der Passbehörde bekannt zu geben. Bei Verlust im Ausland muss vor Ort bereits im Ausland eine Verlustanzeige bei der Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung dieser Anzeige kann die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (Konsulat/ Botschaft) einen Notpass für die Rückreise ausstellen.

Diebstahl des Reisepasses

Was tun, wenn der Reisepass gestohlen wird?

Wird ein Reisepass gestohlen, ist dieser Diebstahl auf jeden Fall bei der Polizei des Landes, in dem er gestohlen wurde, anzuzeigen.

Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige der örtlichen Polizei kann ein neuer Reisepass beantragt werden. Bei Diebstahl im Ausland kann die österreichische Vertretungsbehörde vor Ort (Botschaft/ Konsulat) einen Notpass für die Rückreise ausstellen.

Neuausstellung des Reisepasses

Bei Namensänderung (Heirat) oder Ergänzung eines akademischen Grades oder Verlust/ Diebstahl ist auf jeden Fall eine Reisepass-Neuausstellung nötig. Zur Antragstellung sind der alte Reisepass und zusätzliche erforderliche Unterlagen (Heiratsurkunde, urkundlicher Nachweis des akademischen Grades) beizubringen.

Reisepass - Kosten und Gebühren in EUR

Erwachsene

und Kinder ab dem 12. Geburtstag

Normale Zustellung75,90 Euro
Expresszustellung100,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass220,00 Euro

Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag

Normale Zustellung bei Erstausstellunggebührenfrei
Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung30,00 Euro
Expresszustellung45,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass165,00 Euro

Kinder nach dem 2. Geburtstag

Normale Zustellung30,00 Euro
Expresszustellung45,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass165,00 Euro