Die Funktionsperiode einer österreichischen Bundespräsidentin oder eines österreichischen Bundespräsidenten dauert sechs Jahre. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann sich bei zwei aufeinanderfolgenden Bundespräsidentenwahlen der Wahl stellen.
Das aktive Wahlrecht zu einer Bundespräsidentenwahl erlangt man, wenn man am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet (alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern) und das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.
Um zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss eine Bewerberin oder ein Bewerber zum Nationalrat wählbar sein und am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollenden (alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 35. Geburtstag feiern).