Die Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags beträgt fünf Jahre, d.h. der Landtag wird für diese Dauer gewählt.
Weitere Infos finden sie unter nachstehendem Link: Landtagswahl Kärnten

Zuständigkeit und Kontakt

Claudia Kolenik

Meldeamt, Soziales, Standesamt

Bürozeiten
Mo – Do von 7:30 – 15:00 Uhr
Fr von 7:30 – 12:30 Uhr