Meldebestätigung

Meldebestätigungen werden von Gemeinden/ Magistraten ausgegeben und können persönlich, schriftlich oder bei Vorhandensein einer Bürgerkarte und Möglichkeit der Online-Zahlung (z.B. per Kreditkarte, e-Banking) über das Zentrale Melderegister (ZMR) angefordert werden. Meldebestätigungen für Minderjährige müssen vom gesetzlichen Vertreter/ der gesetzlichen Vertreterin beantragt werden. Nehmen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis Ihrer Identität mit. Die anfallenden Kosten variieren je nach Art der Antragstellung bzw. Person/ Behörde, an die die Meldebestätigung gerichtet ist.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder suchen Sie den unten angeführten Link auf.