Die Wasserzähler werden von den Wassergenossenschaften bereitgestellt und angeschlossen.
Der Gebührenpflichtige ist demnach als Verwender eines eichpflichtigen Zähler verpflichtet, den Zähler alle fünf Jahr durch einen neuen, geeeichten Zähler zu ersetzten.
Die verbrauchte Wassermenge die nicht in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht wird, kann bei der Berechnung der Benützungsgebühr durch einen Subzähler in Abzug gebracht werden.
Dabei sind Ihnen die Wasserwerksgenossenschaften gerne behilflich.
Wasserwerksgenossenschaft Globasnitz
Obmann der Wasserwerksgenossenschaft Globasnitz:
Wassergenossenschaft Wackendorf
Obmann der Wasserwerksgenossenschaft Wackendorf:
Wassergenossenschaft Unterbergen
Obmann der Wasserwerksgenossenschaft Unterbergen: