Geschäftsführer – Löschung (Ausscheiden)
Sieht ein Gewerbeinhaber/eine Gewerbeinhaberin die Ausscheidung eines Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin vor, so muss dies bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Diese Meldung führt im nächsten Zug zur Löschung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin aus dem Gewerberegister.
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
Weitere Informationen bieten die unten angeführten Links.
Weiterführende Links
- https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/gewerberechtliche_aenderungen/gewerberechtlicher_geschaeftsfuehrer_ausscheiden/Seite.1300010.html
- https://www.gisa.gv.at/at.gv.wien.fshost-gisa-at/user/formular.aspx?pid=f3cbbd2e05c54d8d889b1bddcb648fa2&pn=B1d957f4e783e49f3883d6718d935f9f3