Gewerbeausübung, Fremdenführerlegitimation – Antrag
Das Fremdenführergewerbe darf erst nach erfolgter Gewerbeanmeldung ausgeübt werden.
Für eine Gewerbeanmeldung müssen vorgelegt werden:
- ein Befähigungsnachweis (Zeugnisse über den positiven Abschluss des Lehrganges für Fremdenführer/Innen und die Befähigungsprüfung)
- Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen, wenn ein Eintrag der Fremdsprachen in der Gewerbeanmeldung erfolgen soll.
Zuständige Stelle
- Wirtschaftskammer
- Magistratischem Bezirksamt
Weiterführende Links
- https://www.gisa.gv.at/at.gv.wien.fshost-gisa-at/user/formular.aspx?pid=f3cbbd2e05c54d8d889b1bddcb648fa2&pn=Bebb476a7b4514f0b90abff604e4e5fda
- https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/freizeit-sportbetriebe/informationspapiere.html
- https://www.wko.at/branchen/k/tourismus-freizeitwirtschaft/freizeit-sportbetriebe/gewerbekontrolle-fremdenfuehrer.html
- https://www.wko.at/branchen/k/tourismus-freizeitwirtschaft/Broschuere-Fremdenfuehrer.pdf
- https://www.wko.at/branchen/k/tourismus-freizeitwirtschaft/freizeit-sportbetriebe/nebenrechte-fremdenfuehrer.html
- https://www.wko.at/service/k/bildung-lehre/Befaehigungspruefungsanmeldung.html