Betriebsanlage, Fertigstellungsmeldung
Im Normalfall muss der Inhaber einer Betriebsanlage die Fertigstellung nicht melden. Die Genehmigungsbehörde kann aber anordnen, dass dies angezeigt werden muss.
Der Inhaber einer Betriebsanlage, welches unter dem Abschnitt 8a (SEVESO-II-Anlagen) fällt, hat die Fertigstellung der zuständigen Behörde zu melden, ohne dass eine Anordnung im Genehmigungsbescheid benötigt wird.