Betriebsanlage, Inbetriebnahme – Fristverlängerungsantrag
Die Inbetriebnahme kann sich verzögern, wenn bei der Fertigstellung des Vorhabens unerwartete Schwierigkeiten auftraten oder die Art des Vorhabens eine Verlängerung erfordert. Bevor die Frist abläuft, kann eine Fristverlängerung zur Inbetriebnahme beantragt werden, diese darf aber in Summe sieben Jahre nicht übersteigen.