Marktaufsicht – Marktanmeldung
Anmeldungen von Märkten haben bei der Marktaufsicht bzw. dem Marktamt der Gemeinde zu erfolgen. Bei marktähnlichen Veranstaltungen, die im Zuge von Firmungen, Kirchweihfesten oder Sportveranstaltungen und als Advent-, Weihnachts- und Ostermärkte abgehalten werden, spricht man von Quasimärkten. Diese Quasimärkte müssen von der zuständigen Gemeinde bewilligt werden. Beachten Sie bitte, dass auch Flohmärkte der Gewerbeordnung unterliegen, sofern sie nicht rein karitativen Zwecken dienen.